Die Potsdamer Hof- und Garnisongemeinde (1732-1918)

Hartmut Rudolph

Nordost-Trophäe, erster Turmabsatz

31

Deo Triuni et Repurgatae Religioni Sacrum Templum hoc Concordiae Praesidiario Militi utriusque Confessionis Euangelicae ad coetum cultumque Diuinum destinatum FRIDERICI WILHELMI Magni Borussiae Regis et Electoris Brandenb[urgensis] Pietas Regiis Sumtibus aedificandum suscepit et Primum Lapidem posuit Anno MDCCXXX die […] Decembris. Proferet lapidem capitalem, cum acclamationibus, gratia, gratia illi. Manus Serubabelis fundarum domum hanc; et manus Ejus absoluent. Zachar.: cap. IV, v. 7. 8.[1]

Dass diesen Worten im Grundstein der am 17. August 1732 eingeweihten Garnisonkirche wesentliche Angaben zum Charakter der Potsdamer Hof- und Garnisongemeinde zu entnehmen seien, war schon im 18. Jahrhundert erkannt worden. Zumindest sah man darin belegt, dass es sich hierbei um eine „immediate Militärstiftung“ handele. Das konnte bedeuten – und unter den betroffenen Ressorts dies zu klären, war Anlass der damaligen wie späterer Recherchen -, dass es sich bei dieser Kirchengemeinde um eine militärische Institution handelt, deren Angelegenheiten nicht in die Disposition eines landeskirchlichen Kollegiums, damals etwa des Kirchen-Direktoriums, fielen, sondern der alleinigen Verfügung des Königs unterlagen. Diese Immediatität blieb auch im gesamten 19. Jahrhundert bestehen. Die preußische Militärkirchenordnung von 1832 bestätigte sie noch einmal ausdrücklich. Sowohl 1840 als vor allem auch 1901 weigerte sich der König, einer vom Kultusminister wie (1901) zusätzlich vom Kriegsministerium und dem Evangelischen Oberkirchenrat gemeinsam geforderten Neuregelung der Ressortverhältnisse zu Lasten der Immediatität – etwa durch Unterstellung der Hof- und Garnisongemeinde unter das brandenburgische Konsistorium – zuzustimmen.

Das großräumige, über 3000 Plätze fassende Gotteshaus wurde in knapp zwei Jahren anstelle der am Neujahrstag 1722 eingeweihten, jedoch bereits baufällig gewordenen ersten Garnisonkirche nach den Plänen Philipp Gerlachs errichtet und bildete mit dem erst 1735 fertiggestellten etwa 90 m hohen Turm ein nicht nur optisch, sondern auch hinsichtlich der Funktion markantes Wahrzeichen der Stadt, welcher der Soldatenkönig mit einer ganzen Reihe von Baumaßnahmen in jenen Jahrzehnten einen regelrechten Bauboom bescherte.

In doppelter Hinsicht handelt es sich bei der 1722 vom König anlässlich der Ingebrauchnahme der ersten Potsdamer Garnisonkirche eigenhändig gegründeten Parochie um eine Simultangemeinde, einmal wegen der Zusammenfügung der (zivilen) Hof- mit der militärkirchlichen Garnisongemeinde, zum anderen wegen des für die Gemeinde bestimmten Zusammenwirkens beider protestantischen Konfessionen. Entsprechend teilten sich ein für den zivilen Teil verantwortlicher reformierter Hofprediger und ein für die Militärseelsorge zuständiger lutherischer Garnisonprediger in die Betreuung der Hof- und Garnisongemeinde. Des letzteren Konfessionszugehörigkeit resultiert aus der Tatsache, dass die gesamte Militärseelsorge – zumindest in Friedenszeiten – bis in das 19. Jahrhundert ausschließlich lutherisch war. Das gleichberechtigte Nebeneinander von Lutheranern und Reformierten, obwohl sich der Landesherr seit 1613 den letzteren zugehörig fühlte, kennzeichnet die damaligen Religionsverhältnisse in Preußen ebenso, wie in der wenigstens äußerlichen Einordnung des zivilen in das militärische Element ein Hinweis auf die Dominanz des Militärwesens in der preußischen Gesellschaft gesehen werden kann. Maximierung und Effektivierung der Armee galten damals als das entscheidende Instrument der Hohenzollern-Dynastie und bestimmten das Gesamtleben von Staat und Gesellschaft. Unter der Leitfrage, auf welche Weise das Militärkirchenwesen in dieses Beziehungsgeflecht eingewoben war, sollen im Folgenden einige Beobachtungen aus der Geschichte der Potsdamer Hof- und Garnisongemeinde dargelegt werden.

Südwesttrophäe, erster Turmabsatz

Einen festangestellten Prediger hatte die Potsdamer Hofgemeinde unter dem Großen Kurfürsten erhalten. Zu ihr zählten neben der königlichen Familie der gesamte Hofstaat und die Dienerschaft des Schlosses. Mit dem erwähnten Gründungsakt 1722 wurde die Schloss- oder Hofgemeinde, die sich bis dahin in der im 17. Jahrhundert errichteten Kapelle im Nordostflügel des Stadtschlosses versammelt hatte, gewissermaßen aufgelöst.  Von dieser Gemeinde zählten nur noch der König selbst sowie die zum Militäretat gehörenden Prinzen und ein Teil der Bediensteten, soweit sie nicht in Potsdamer Stadtgemeinden eingepfarrt wurden, zur neugegründeten Parochie, die sich in der Hauptsache aus den Angehörigen der Garnison zusammensetzte. Der Rest der königlichen Familie gehörte zur Berliner Hofgemeinde, während ein Großteil des Hofstaates seine Pfarrzugehörigkeit in freier Wahl bestimmen konnte. Die Potsdamer Garnisonkirche und -gemeinde ist dem in mehrfacher Hinsicht zum Ausdruck gebrachten Willen des Königs nach eine „wirkliche militärische Stiftung“[2]. Diesem Schluss der Deduction des Hofpredigers Cochius von 1761 ist, soweit zu sehen, von keiner Behörde oder sonstigen betroffenen Personen im 18. Jahrhundert widersprochen worden.

Mörserrohr und Kanonenroher mit Granate und Kette, Monogramm FWR (Bauschmuck aus Marmor)
Mörserrohr mit Granaten (Bauschmuck aus Marmor)

Zur Regelung der militärkirchlichen Verhältnisse

Ein auch in Friedenszeiten unterhaltenes Militärkirchenwesen, dem die Gemeinde zum größten Teil nun zugehörte, gibt es in Brandenburg, wie Martin Richter mit guten Gründen nahelegt, mindestens seit 1640. Die 1722 bestehende Struktur hatte sich durch die 1692 verordnete Einsetzung eines „Feldconsistorium“[3], vor allem durch das – möglicherweise bereits vom damaligen Kronprinzen beeinflußte – Militär-Consistorial-Reglement vom 29. April 1711 und die Einsetzung eines Feldpropstes 1717 herausgebildet. Anlass besonders für die ersten beiden Regelungen boten die Zustände in Armee und Feldgeistlichkeit, die in den Verordnungen selbst expressis verbis benannt werden: „ein und andere Unordnung“, einige „Feld-Priester“ führten einen „gott- und ruchlos[en], auch ärgerliche[n] Wandel“[4]. Es sollte ein Instrument zur Verfügung stehen, das der „mehrer Befestigung der Krieges-Disciplin“[5]dienlich wäre. Kompetenzen und Zusammensetzung weisen das Kriegskonsistorium, über welches der Generalauditeur, unterstützt von „ein Paar Staabs-Officiren“ und ein oder zwei vom kommandierenden General gebilligten Militärpredigern, präsidierte, als eine reine Militärinstitution aus, welcher – abgesehen von reinen Lehrfragen – der Militärgeistliche in jeder Hinsicht unterstand. Mit der Errichtung des Feldpropstamtes war wohl der wirkungsvollste Schritt unternommen worden, Missstände unter der Predigerschaft abzustellen und eine spürbare Qualitätsverbesserung der militärkirchlichen Arbeit zu erreichen. Der als eine Art Superintendent oder Bischof allen Militärgeistlichen vorgesetzte Feldpropst übte entscheidenden Einfluss auf die Besetzung der Predigerstellen aus, hatte die Amtsführung der Prediger zu kontrollieren und sich schließlich auch um die Versorgung ausgedienter Militärgeistlicher mit Zivilstellen zu kümmern. Schon 1716 hatte der König bestimmt, bei der Besetzung der Pfarrstellen vorrangig auf „Versorgung der Feldprediger zu reflektieren“[6]. Während des gesamten 18. Jahrhunderts wurden die besseren königlichen Pfarrstellen „fast ausschließlich durch ehemalige Feldprediger“ besetzt, wie schon 1846 der spätere Kirchenminister Heinrich von Mühler konstatierte und was ihn zu der Bemerkung veranlasste, dadurch habe „auch im Kirchenwesen der Geist einer strengen militärischen Disciplin Eingang“ gefunden[7] .

Von 1746 (dem Jahr des Amtsantritts Johann Gottfried Kletschkes) bis 1861 (dem Todesjahr Ludwig August Bollerts) war der Feldpropst mit kurzer kriegsbedingter Unterbrechung durch die Ereignisse von 1806 zugleich Potsdamer Hof- und Garnisonprediger. Wie in anderen Garnisongemeinden führten Auseinandersetzungen um die Gemeindezugehörigkeit bestimmter Personengruppen, die nicht offensichtlich zum Militär zählten, auch in Potsdam bis ins 19. Jahrhundert hinein zu teilweise heftigen Spannungen zwischen der Militär- und Zivilgeistlichkeit, da Parochialgrenzen vor allem für die jura stolae, also die Einnahmen der Pfarrer für Kasualien, von Bedeutung sind. Die Potsdamer Zivilpfarrer sahen sich um ihre Parochialrechte betrogen und wirtschaftlich geschädigt. Mehrmals hatte der König per Reskript oder Kabinettsorder neue Festlegungen zu treffen, die den prinzipiellen Charakter der Militärgemeinde niemals in Frage stellten, wohl aber der parochialen Abgrenzung des nicht-militärischen Personenkreises galten, bei dem es sich, wie Cochius bemerkt, lediglich um „ein Accessorium“ der Gemeinde handele, ein keineswegs unangemessener Ausdruck, berücksichtigt man allein das statistische Verhältnis der Militärangehörigen (im weiteren Sinne) zur Zivilbevölkerung. So lag etwa in Berlin um 1780 der Militäranteil bei 30%. Im kleineren Potsdam dürfte er noch höher gelegen haben. Mit ihren etwa 12.000 Gemeindegliedern, wie sie 1811 gezählt wurden, war die Hof- und Garnisongemeinde allein größer als sämtliche übrigen Kirchengemeinden zusammengenommen.

Die Monarchen nutzten ihr uneingeschränktes Verfügungsrecht bei jenen Entscheidungen zur Umsetzung nicht nur ganz unmittelbar militärischer, sondern auch sonstiger staatspolitisch gebotener Zielsetzungen. Dies wird besonders an der Regelung der Parochialwünsche der Samt- und Seidenfabrikanten deutlich. Neben anderen gerieten auch diese um 1772 in die Diskussion zwischen dem Feldpropst und dem Kriegskonsistorium als dem obersten militärkirchlichen Kollegium auf der einen und den zivilkirchlichen Gremien auf der anderen Seite. Offensichtlich hatte schon Friedrich Wilhelm I. in einer Kabinetts-Order vom 8. November 1726 aus dem Ausland angeworbenen Tuchmacherspezialisten „ex speciali privilegio“ die Möglichkeit der freien Parochialwahl eingeräumt. Die Samt- und Seidenwirker hielten sich größtenteils zur Garnisongemeinde, wohl vor allem wegen der geringeren Stolgebühren. Friedrich II. erneuerte die Freiheit der Parochialwahl, forderte jedoch „um nothwendiger Erhaltung guter Ordnung willen“[8] die Registrierung der Parochialhandlungen und entsprechende Entrichtung der Stolgebühren ausschließlich in der zuständigen Gemeinde. An der Auseinandersetzung zwischen den Garnison- und den Zivilpfarrern war er nur insoweit interessiert, als dadurch die polizeiliche Ordnung (und wohl auch eine zureichende Versorgung der Prediger) beeinträchtigt zu werden drohte. Im Übrigen jedoch folgte er auch bei diesen Fragen weitgehend dem Prinzip des Indifferentismus oder der Religionsfreiheit.

Dass es bei solchen Auseinandersetzungen nicht nur um Stolgebühren und die ordentliche Führung der Kirchenbücher, also eine zuverlässige Personenstandserfassung, sondern auch um die Verhinderung von Doppelehen und nicht zuletzt um die Enrollierung ging, zeigen die Berichte des Potsdamer Inspektors (= Superintendenten) Johann Gottlieb Lieberkühn 1760/61 sowie weitere Vorgänge der Zeit. Nicht nur in Potsdam, sondern auch andernorts scheint man bei schwierigen oder außerhalb der Legalität liegenden Personenstandsangelegenheiten in den Garnisonpredigern eine Anlaufmöglichkeit gesehen und manchmal auch gefunden zu haben. So hat der Potsdamer Garnisonprediger Hesse einen enrollierten Dienstknecht mit einer Bauerstochter „kopuliert“, obwohl die für die Trauung nötigen Atteste nicht vorlagen, allein auf die mündliche Zusicherung des Bräutigams vertrauend, bei keinem Regimente enrolliert zu sein. Mehrfach muss es zu Trauungen ohne vorhergehende Proklamation und Prüfung gekommen sein mit den entsprechenden Folgen etwa der Bigamie, Heirat der eigenen Stieftochter, Umgehung des Trauerjahres bei Witwen, Vernachlässigung der Kinder aus erster Ehe. Friedrich II. scheint im Volke den Ruf besessen zu haben, eine solche Art von altpreußischem „Gretna Green“ noch zu fördern.

„Königliches Monument“ (Kanzel-Gruft-Bau) mit Orgel und Altar von 1735, Entwurf von Christian Friedrich Feldmann
Kriegsgott Mars, 1735, aufgestellt am Eingang der Gruft, Entwurf von Johann Conrad Koch
Kriegsgöttin Bellona, 1735, aufgestellt am Eingang der Gruft, Entwurf von Johann Conrad Koch

Militärkirche und Pietismus

Die Gemeinde, wie sie bis zum Ende der Monarchie bestand, wurde zu einer Zeit gegründet, in der neben dem äußeren Aufbau des Heerwesens Bemühungen um eine Stabilisierung im Inneren der Armee in den Vordergrund rückten. Im Zusammenhang der Militärseelsorge bedeutete dies zunächst die Bemühung, der schweren öffentlich sichtbaren Mängel in Moral und Disziplin unter den Soldaten Herr zu werden. So sind aus den Jahren 1716/17 Versuche des Königs bekannt, durch Rückgriff auf das dem reformierten Gemeindeleben entstammende Institut der öffentlichen Kirchenbuße zu einer Verbesserung der Disziplin im Heerwesen zu gelangen. Blieb dieser Versuch doch eher Episode, so ist dagegen die Einbeziehung des Pietismus hallescher Prägung von größter Bedeutung für eine Effektivierung des Militärkirchenwesens im 18. Jahrhundert und darüber hinaus für die innere Stabilisierung des Heeres geworden.

Unmittelbar auf das Vorbild des halleschen Waisenhauses geht die Gründung des Großen Militärwaisenhauses in Potsdam 1722 zurück, das in verschiedener Hinsicht an die Hof- und Garnisongemeinde geknüpft war. Deren beide Prediger fungierten zunächst als Visitatoren, die beiden Waisenhausprediger, ebenfalls ein reformierter und ein lutherischer, hatten ihrerseits (bis 1817) Assistentenpflichten gegenüber den Hof- und Garnisonpredigern. Unter Friedrich II. wurde das Waisenhaus neu erbaut und dabei anstelle der Waisenhauskirche der Mitgebrauch der Garnisonkirche befohlen. Die auf Geheiß des Königs von Francke selbst eingerichtete lnstitution galt nicht nur der Erziehung von Militärwaisen, sondern auch anderen sozial gefährdeten Soldatenkindern und bildete einen wesentlichen Bestandteil des wirtschafts- und sozialpolitischen Gefüges –, Hinrichs spricht vom „militärischen Sozialismus“, mit welchem Friedrich Wilhelm I. einem Absinken der Soldatenfamilien in Armut und Verwahrlosung zuvorzukommen versuchte[9].

Es war vor allem der Einfluss auf die Besetzung der Feldpredigerstellen, der es Francke und seinen Anhängern ermöglichte, in der Armee Wirkung zu entfalten. Schon bevor es zur (persönlichen) Annäherung des damals führenden (lutherischen) Pietisten an den König wie auch an Leopold von Anhalt-Dessau gekommen war und die Hallenser bewusst bei der Errichtung des preußischen Militärstaates herangezogen wurden, war der Prozess der Einflussnahme in Gang gekommen. Sichtbar wird dies etwa an dem Feldprediger und Feldpropst Lampertus Gedicke einem Schüler Franckes, der in enger Verbindung mit dem General von Natzmer, dem pietistischen Gegengewicht des Fürsten Leopold im Offizierskorps, stand. Nach gut einem Jahrzehnt gab es, dem Wunsch des Königs entsprechend, bereits 15 Feld- und Garnisonprediger aus Halle, die zuvor am dortigen Paedagogium unterrichtet hatten, so dass Francke die von ihm angestrebten globalen, nicht nur auf Preußen beschränkten Einflussmöglichkeiten des Pietismus gefährdet sah. So weckte bei den Pietisten, besonders bei Franckes wichtigstem Berliner Verbündeten, dem Freiherrn Carl Hildebrand von Canstein, die Entscheidung Friedrich Wilhelms I. Bedenken, Philipp Michaelis, einen Hauptvertreter des Pietismus in Russland, der als Prediger der evangelischen Gemeinde in Archangelsk wirkte, 1717 als Garnisonpfarrer nach Potsdam zu holen.

Die Erwartungen des Königs an die Militärprediger hinsichtlich der Moral und Disziplin der Mannschaften waren hochgespannt. Bedingt durch brutale Werbemethoden bis zur Einführung des Kantonsystems (etwa seit 1720), aber auch noch danach, war die Ordnung nur durch rigide Zwangsmethoden notdürftig aufrechtzuerhalten. Noch Scharnhorst sah im Soldatenstand eine Ansammlung von „Ausländern, Vagabunden, Trunkenbolden, Dieben, Taugenichtsen und Verbrechern aus ganz Deutschland“[10]. Dieses Urteil über diejenigen Menschen, die der Militärgeistliche als Gemeinde zu betreuen hatte, entspricht im wesentlichen schon einem Katalog, wie er in einem Reglement von 1716 enthalten ist, der neben Sonntagsschändung, Gotteslästerung auch „Diebstahl, Fresserei, Säuferei, Ungehorsam gegen die Oberen“ aufführt[11], und findet seine Entsprechung in den nach dem Siebenjährigen Krieg verschärft angewandten Prügel- und Foltermethoden zur Disziplinierung des Heeres, das wegen der hohen Kriegsverluste zunehmend von im Ausland angeworbenen Söldnern aufgefüllt werden musste. Doch nicht nur diese, auch der ländliche Untertan wurde von seinem Gutsherrn, der ja zugleich im Offiziersdienst stand, mit denselben gewaltsamen Mitteln botmäßig gehalten, im Regiment wie auf dem Gut.

Die Folgen des Zwangssystems bekamen die – am Ende der Regierungszeit Friedrich Wilhelms I. etwa an 100 zählenden – Militärgeistlichen zu spüren, denen, wie Hinrichs aufgrund mehrerer Berichte resümiert, „eine oft über Menschenkraft hinausgehende Aufgabe“ gestellt war. Das galt damals in besonderer Weise für die Potsdamer Militärgemeinde, deren »Lange Kerls« sich derartig widerspenstig gerierten, dass der Prediger Michaelis zeitweise sein Amt nicht ohne Lebensgefahr ausüben konnte und ihm vom Kommandeur bei nächtlichen Krankenbesuchen eine Wache mitgegeben wurde. Auch widersetzten sich die großenteils analphabetischen Soldaten heftig den katechetischen Bemühungen, welche häufig zunächst Schreib- und Leseunterricht durch den Feldprediger zur Voraussetzung hatten, was alles viele als unter ihrer Würde stehend erachteten. Schon allein angesichts solcher Bedingungen wundert es nicht, wenn die Militärgeistlichen auch trotz der Reformmaßnahmen unter Friedrich Wilhelm I. bis zum Zusammenbruch Altpreußens in keinem besonderen Ansehen standen, obwohl sie sich teilweise extremen Anforderungen zu stellen hatten.

Auch die spiritualistischen, sozialutopischen und -revolutionären Lehren des radikalen Pietisten Victor Christoph Tuchtfeld blieben in Potsdam, gerade bei den großen Grenadieren, nicht ohne besonderen Widerhall, wie die Berichte des pietistischen lutherischen Pfarrers an Heiligengeist, Johann Heinrich Schubert aus dem Jahr 1727 zeigen. Offensichtlich wandten sich von Tuchtfeld beeinflusste Soldaten an den Zivilpfarrer, nahmen an dessen „Erbauungsstündchen“ teil und kehrten sich schließlich von den umstürzlerischen Ideen ab – ein sicherlich herausragendes Beispiel für eine gewisse stabilisierende und integrative Wirkung, wie sie vom halleschen Pietismus auf die militärische Zwangsordnung ausgehen konnte und die sich Friedrich Wilhelm I. zunutze zu machen verstand, ohne deshalb selbst zum Pietisten zu werden. Denn trotz aller Annäherung Friedrich Wilhelms I. an den Reformgeist der Hallenser, trotz einer zweifellos auch die Person des Monarchen prägenden Religiosität und Frömmigkeit, wie sie gerade im Vergleich mit dem Eindruck sichtbar werden, den Friedrich II. bei seinen Geistlichen hervorrufen konnte, blieb die Hofhaltung des Soldatenkönigs doch nicht völlig frei von paganem, an die Grenze des Lasziven reichenden Wildwuchs, gegen den sich die Potsdamer Geistlichkeit, einschließlich des Garnisonpredigers Carstedt, wenn auch vergeblich, zur Wehr setzte. Dies belegt ein Vorgang um das Begräbnis Jakob Paul Gundlings 1731, eines Bruders des Hallenser Professors Nicolaus Hieronymus. Durch den Regierungswechsel 1713 wurde Jakob Paul aus seinem Gelehrtenleben herausgerissen und hatte, „beständig den primitiven und brutalen Scherzen der adligen Militärs in der Umgebung des Königs ausgesetzt“[12], als eine Art von Hofnarr zu fungieren. Seine Bestellung zum Leibniz-Nachfolger 1718 als Präsidenten der Berliner Akademie der Wissenschaften und die Adelung 1724 erscheinen eher als Verhöhnung denn als Anerkennung. Gundling starb am 11. April 1731 infolge einer (man möchte meinen: schicksalsbedingten) Trunksucht, und der König ließ ihn in einem mit Spottversen beschriebenen Fass „aufbahren“ und ihn darin vor der Bornstedter Kirche beisetzen. Der Nachfolger im Amte des „Hofnarren“ hatte zur Belustigung der „Trauer“-Gäste die Leichenpredigt zu halten, entgegen dem sonstigen Usus hatten sämtliche Kirchenglocken Potsdams zu läuten, und sämtliche Geistlichen sollten dieses karnevaleske Happening durch ihre Anwesenheit schmücken, was sie jedoch ausnahmslos unter Berufung auf ihr Amt und Gewissen verweigerten, wie der Brief des als Rädelsführer angesehenen Potsdamer Pfarrers Johann Heinrich Schubert vom 16. April 1731 an Gotthilf August Francke in Halle zeigt. Der Vorgang legt eine angesichts des Bildes vom hallensisch beeinflussten Reformgeist in der preußischen Monarchie überraschende Differenz zwischen höfischer und Offiziersmentalität und dem nicht nur auf pietistisch geprägte Geistliche wie Schubert beschränkten Amtsverständnis offen.

Im Blick auf das Militärkirchenwesen entsteht eher der Eindruck einer Instrumentalisierung der pietistischen Erneuerungsimpulse für die Interessen des preußischen Militärstaates, als dass vom Pietismus nachhaltige Einflüsse ausgegangen seien, etwa im Sinne einer Überwindung des rationalistisch-mechanistischen Bildes der Funktion der Mannschaften und generell des Menschenbildes im absolutistischen Heerwesen. Mit einem konfessionalistischer Borniertheit und totaler Lehrstreiterei abholden praktischen Christentum, dem es nicht an einer bestimmten „Weltklugheit“[13] mangelte, entsprach der hallesche Pietismus offensichtlich den Bedürfnissen der Dynastie und der Rolle, welche der Religion dabei zugedacht war und die auch die Erscheinung der weitgehend an Staat und Dynastie gebundenen Kirche überhaupt prägte.

Bauschmuck am Turmportal (Foto von Spleda 1968 kurz vor der Sprengung)

Militärkirche und kirchliche Integration

Ein durchgängiges Merkmal der Religionspolitik wird auf dem eingangs erwähnten Grundstein mit den Worten „Concordia utriusque confessionis“ benannt. Dass Lutheraner und Reformierte auf den Kanzeln „keine Contrawersen tracktieren […] Keine Zenckereyen anfangen“, hatte bereits 1722 Friedrich Wilhelm I. seinem Nachfolger aufgegeben. Er müsse „immer zu einigkeit der beyden Religionen zu bearbeiten trachten“[14]. Friedrich II. verpflichtete den Feldpropst, die Feldprediger zu ermahnen, „sich insbesondere alles Verketzerns und Verdammens anderer Christlichen Religions-Partheyen [zu] enthalten“[15].

Mit ihrem Nebeneinander beider protestantischer Konfessionen, für die es keine getrennten Gottesdienste gab, bot die Potsdamer Gemeinde ein besonderes Exerzierfeld für diese Religionspolitik. Die Garnisonkirche wurde nicht zufällig zu einem der Schauplätze der Einführung der altpreußischen Union am Reformationstag 1817. Friedrich Wilhelm III. hatte schon vorher gegen den Widerstand führender Kirchenleute, unter ihnen vor allem sein langjähriger Berater und Seelsorger Friedrich Samuel Sack, und kritisiert von Schleiermacher, die Immediatstellung der Potsdamer (wie der Berliner) Garnisongemeinde genutzt, um seine Unionsbestrebungen nicht, wie von den kirchlichen Reformern angestrebt, über eine Reform der Kirchenverfassung unter Einführung synodaler Elemente zu verwirklichen, sondern sie als im wesentlichen liturgische Reform zu betreiben. Die Militärgottesdienste, gerade in Berlin und Potsdam, waren des Königs „Experimentierfeld“, die Militärkirche insgesamt das Mittel, sich über die Beschränkungen der Kirchenverfassung bei der Verwirklichung seiner Vorstellungen hinwegzusetzen. Die beiden Potsdamer Hof- bzw. Garnisonprediger Eylert und Offelsmeyer leisteten ihm dabei nützliche Dienste, letzterer als im Kriegsfall fungierender Feldpropst und Eylert, indem er sich im Gegensatz zu Sack in Berlin dem König nicht widersetzte.

Bei aller Würdigung der persönlichen Gründe für das liturgische Interesse des Königs bleibt doch unverkennbar die Übereinstimmung mit der Religionspolitik der Hohenzollern. Für die Armee bedeutete dies bis zum Ende der Monarchie, so weitgehend wie möglich an einer allen, inklusive den Katholiken, gleich verbindlichen einheitlichen militärdienstliehen Gottesdienstveranstaltung festzuhalten. Als ein Beispiel sei auf die vom Feldpropst an den König weitergeleitete Forderung von vier Berliner Garnisonpredigern 1829 verwiesen, die Sonntagsparade, also die Teilnahme an einem einmal im Monat stattfindenden Gottesdienst als militärische Dienstverpflichtung, wie den erzwungenen Kirchenbesuch aufzuheben, „damit die Katholischen wie die Evangelischen jeder nach seiner Freiheit und nach seinem Bekenntnisse den Sonntag heiligen, weil die Mehrzahl[…] den Gottesdienst als eine Dienstsache ansehe, zu der sie befehliget, ja ohne Unterschied der Konfession befehliget werden, so daß der Katholik den Gottesdienst gegen seine Überzeugung und mit Widerwillen und der Evangelische wegen des Zwanges ohne Zustimmung des Herzens und mit Zerstreuung und Ungeduld verrichte“. Außerdem bemängelten die Prediger die (besonders in der Winterkälte) zu lange Liturgie. Der König lehnte diese Erwägungen kategorisch ab. Der Soldat könne, abgesehen vom monatlichen Dienstbesuch des Gottesdienstes, sonst unbeschränkt Gottesdiensten beiwohnen. Bei hoher Kälte sei nur die Liturgie zu verlesen. Die Erfahrung zeige, dass „in solchen Fällen die Andacht der Soldaten eher bei der Liturgie, welche er in seinem Kirchenbuch lesen kann, erhalten würde als bei der Predigt, die in einer großen Kirche […] nicht einmal von allen verstanden werde“. Der Feldpropst deutete trotz der Ablehnung an, das Anliegen weiterhin zu verfolgen[16].

Die Jahresberichte der Militärgeistlichen geben über den Fortschritt der Union Aufschluss. Bald ist von den „unierten“ Gemeindegliedern die Rede, die sich „wohl noch zum Theil nach ihrer vorherigen Confession richten“, was sich aber, wie es Ende der 1820er Jahre in einem Bericht aus dem Potsdamer Waisenhaus heißt, „allmählich verliert“[17]. Im Jahresbericht 1840 konstatiert der Feldpropst, es habe keine Militärpersonen gegeben, die „unter dem Vorwande, sich zur alten lutherischen Kirche zu bekennen, des freiwilligen Besuchs des öffentlichen Gottesdienstes und der Theilnahme an der Feier des heiligen Abendmahls in den Garnison-Kirchen sich enthielten“[18]. Die gegen die Union gerichtete Bewegung um Johann Gottfried Scheibel hatte zwar auch in Potsdam zur Bildung einer separaten lutherischen Gemeinde geführt, im Militärkirchenwesen dürfte der Konflikt, von wenigen Ausnahmen abgesehen, wie sie der zitierte Bericht indirekt bestätigt, jedoch kaum Niederschlag gefunden haben. Zur konfessionellen Differenzierung bot die Militärseelsorge als obligat unikonfessionelle, d. h. formell: lutherische, militärische Dienstveranstaltung bis gegen Ende der 1830er Jahre, als es zu ersten Zugeständnissen gegenüber katholischen Soldaten kommt, keine Gelegenheit. Im weiteren Verlauf des Jahrhunderts wird zunehmend von den „ehemalig lutherischen“ bzw. „ehemalig reformierten“ Gemeinden oder Predigern gesprochen.

Auch über ihre und ihrer beiden Prediger Eylert und Offelsmeyer besondere Rolle im Gründungsjahr 1817 hinaus blieb die Potsdamer Gemeinde eine Protagonistin der Union, wie sie der König gestaltet wissen wollte. Dies zeigt eine Initiative Eylerts 1834. Erfolgreich setzte er sich für die Abschaffung der Stolgebühren ein, die in der Gemeinde noch entsprechend der Konfessionszugehörigkeit differierten. Damit fiel gewissermaßen das letzte sichtbare Kennzeichen unterschiedlicher konfessioneller Herkunft in der Gemeinde. Jener Geist bestimmte auch die Nachfolger Eylerts und Offelsmeyers, wie sowohl die Immediateingaben des seit 1850 amtierenden Evangelischen Oberkirchenrates (im weiteren: EOK) zur Neubesetzung der Hofpredigerstellen als auch die Selbstzeugnisse der Amtsinhaber vielfach belegen.

Im Laufe des Jahrhunderts trat an die Stelle der durch die territoriale und kirchenpolitische Entwicklung Preußens nicht mehr durchzuhaltenden Unikonfessionalität zunehmend der Gedanke der konfessionellen (auf evangelische und katholische Seelsorge bezogenen) Parität in den Vordergrund, mit deren Hilfe der vom Militär geforderten integrativen Funktion der Heeresseelsorge entsprochen und vor allem auch der militärische Kirchenzwang, die Religionsausübung als Dienstpflicht, etwa bei der Sonntagsparade, bei Fahnenweihen, Vereidigungen, praktiziert werden konnte.

Neben diesen konfessionellen Vorgaben, wie sie aus dem vom zivilen Landeskirchentum abgetrennten Militärkirchenwesen und im Fall der Potsdamer Gemeinde zusätzlich noch aus der Immediatstellung zum König resultieren, sind auch – zumindest für das spätere 19. Jahrhundert – bestimmte allgemeine kirchenpolitische Standards erkennbar. Entsprechende Hinweise lassen sich jedoch insofern nur indirekt gewinnen, als die Militärgemeinden vollständig von der synodalen Entwicklung der Kirchenverfassung in den 1860/70er Jahren ausgeschlossen blieben. Lediglich der zivile Teil der Potsdamer Hof- und Garnisongemeinde verfügte dann über einen Kirchengemeinderat. Im bereits erwähnten Immediatbericht empfiehlt der EOK 1869 den Berliner Garnisonprediger Strauß als künftigen Potsdamer Hofprediger auch mit der Begründung, dieser sei „gleich­ weit entfernt von der hochkirchlichen, jeder synodalen Entwicklung abgeneigten, wie von der neuerdings stark hervortretenden kirchlich demokratischen Richtung, welche mit Verleugnung der gegebenen Grundlage die evangelische Landeskirche aus allgemeinen Urwahlen in revolutionairer Weise reconstruiren will“. Vor dem Spektrum, wie es in der Generalsynode sichtbar wird, erscheinen die Potsdamer Prediger wie das Gros der Militärgeistlichen als kirchenpolitisch wenig auffällig, zumeist einer mittleren Linie, etwa der „Positiven Union“ oder „Mittelpartei“ zuneigend [19].

Militärkirche als politisches Instrument

Eine solche, zugegebenermaßen reichlich pauschale Wertung berührt jedoch kaum mehr als die kirchenpolitische Selbsteinschätzung der militärkirchlichen Organe und Funktionsträger. Die tatsächlichen kirchlichen und politischen Wirkungen der Militärseelsorge sind damit keineswegs beschrieben und können im Rahmen dieses Aufsatzes ebenfalls nur in sehr pauschalisierender Weise angedeutet werden. Schon der Gründer der Potsdamer Hof- und Garnisongemeinde hatte der Arbeit der Feld- und Garnisonprediger indirekt jegliches politische Mandat abgesprochen und ihr damit einen Auftrag erteilt, dem die Militärgeistlichen bis zum Ende der Monarchie weitestgehend zu entsprechen suchten. Militärkirchlichen wie zivilkirchlichen Aufsichtsorganen solle „scharf“ anbefohlen werden, „das sie darauf acht haben sollen, das im Landes a(l)s bey die Regimenter auf den Kancellen Keine Prediche gehalten werden, da was gegen die Landesher(ren) seine otoritet und Prediger werdl[iche] absichten gePrediget werden; woferne ein Prediger direckte was gegen oder indirectte gegen die Regirungsardt Predigen solte, sollen, die solche Predigen halten, cassiret werden[…] mein lieber Successor, dieser Punck(t) ist einer mit von den inPortanten“[20].

Die 1848er Revolution war sicherlich die Feuerprobe für eine in dieser Weise auf die politische Herrschaft verpflichtete zivile und militärische Kirche. In nahezu allen Jahresberichten der Militärprediger klingt die ungeheure Spannung wider, der die Geistlichen in den Revolutionsjahren ausgesetzt waren. Die Sprache der meisten Berichte, die ja erst Anfang 1849 abgefasst worden waren, ist wahrscheinlich bereits von der Erfahrung des Scheiterns der als gottwidrig angesehenen Insubordination bestimmt. Doch selbst dies berücksichtigend, wird man das Gros der Militärprediger zu der großenteils von „Orthodoxen“ gebildeten „reaktionären Gruppe“, um die Nomenklatur Ernst Schuberts aufzunehmen, zählen müssen. Mit Friedrich Adolph Strauß und Friedrich Wilhelm Krummacher gehören zwei bedeutende Geistliche, die in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts die Potsdamer Gemeinde betreuten, zu dieser Gruppe.

Der Name des Prinzen von Preußen sei, „wie sich das von selbst versteht, bei den Militair-Gottesdiensten im allg[emeinen] Kirchengebete niemals ausgelassen worden“, kann der Feldpropst und Potsdamer Garnisonpfarrer Ludwig August Bollen über das Jahr 1848 berichten[21]. Den Militärgemeinden gegenüber scheinen sich die ansonsten in den Berliner Gemeinden von der revolutionären Stimmung im Volke her gebotenen Kautelen erübrigt zu haben, zu denen der Verzicht auf die namentliche Nennung der einzelnen Glieder der Königsfamilie im Fürbittengebet gehörte, um einen sonst möglichen „Haßausbruch“ zu vermeiden.

Eine Sonderstellung nimmt Karl Leopold Adolf Sydow ein, der 1846 wegen seiner kirchenpolitischen Position im Gegensatz zu Friedrich Wilhelm IV geraten und von der Potsdamer Garnisonpfarrei an die Berliner Neue Kirche übergewechselt war. Er gehörte zur Minderheit der Geistlichen in Berlin, die mit innerer Zustimmung an der Beerdigungsfeier für die 183 gefallenen Barrikadenkämpfer teilnahmen. Zu der Gedächtnisrede am 22. März im Friedrichshain beschwor er im Beisein des Königs das Vermächtnis „unserer Toten“, „daß die Gefallenen mit ihrem Blut […] den Überlebenden die erhabensten Güter versiegelt haben“; die Barrikadenkämpfer seien gefallen „für die Zukunft eines in Gottesfurcht, Verstand und Sitte zur Freiheit gereiften Volkes“.

Auch wenn eigene Potsdamer Berichte fehlen, dürften die dortigen Erfahrungen den aus anderen Garnisonen geschilderten entsprechen. Die militärischen Bewegungen, die das ganze Jahr anhielten, beraubten die Geistlichen häufig ihrer eigenen Gemeinde, führten ihnen dafür aber fremde Truppen zu. Das Revolutionsjahr erscheint durchgängig als Zeit verstärkter Inanspruchnahme der Militärprediger. Während der einmal im Monat dienstlich angeordnete Gottesdienstbesuch zumeist ausfallen musste, scheinen an manchen Orten die Soldaten freiwillig in die Kirchen geströmt zu sein. Die Zahl der Militär-Gottesdienste erhöhte sich, vor allem aber wurden auch die Zivilgottesdienste zunehmend von den Soldaten („ohne commandiert zu sein“) besucht, und umgekehrt, zumindest gilt dies für Berlin, scheinen die Garnisonkirchen auch sich von der Revolution bedroht fühlenden Zivilpersonen eine Art Refugium geboten zu haben – ein Sinnbild dafür, dass die Militärkirche der Armee auf ihrem durch die der Reformzeit folgende Restauration vorgegebenen Weg zur „Insel“[22] zum „Vaterland“ (Albrecht von Roon[23]) der gegen den bürgerlichen Verfassungsstaat und soziale Emanzipation gerichteten Kräfte gefolgt war.

Inhalt und Funktion des militärseelsorgerlichen Wirkens 1848 zielten auf eine Bestärkung der Soldaten, die Revolution als gottwidrige Aufkündigung der Einheit mit dem Königsherrscher und als Bruch der Treuepflicht zu brandmarken und bei ihnen, wie z.B. der Prediger Reichhelm schreibt, „den Geist der Treue gegen des Königs Majestät und den Gehorsam gegen das vaterländische Gesetz in den Soldatenherzen zu befestigen“[24]. Bei Reichhelm wie auch anderen fehlt nicht der Hinweis auf die dabei erzielten Erfolge. Abgesehen von einem unabhängig von der jeweiligen politischen Konstellation in Zeiten des Krieges und damit der Todesgefahr bei den Soldaten vorauszusetzenden Bedürfnis nach geistlicher Ansprache, dürfte der 1848 verstärkt gesuchte kirchliche Zuspruch in einer durch den Bürgerkrieg verursachten Unsicherheit in der Frage nach der Legitimation des Krieges gegen Teile des eigenen Volkes, des Vergießens von „Bruderblut“ gründen. Dem allen entsprachen die Militärgeistlichen und schlossen sich so eng mit dem Bündnis von Thron, Armee und der alten Ständegesellschaft zusammen, indem sie das Streben nach Volkssouveränität oder auch nach Umwälzung der Besitzverhältnisse als Abfall von Gott brandmarkten.

In den Jahren nach der Revolution fand die Militärseelsorge zum gewohnten Bild zurück. „Seitdem aber die Garden zurückgekommen, ist mit der früheren Ordnung auch die Unruhe und das Getöse wiedergekehrt“, schreibt Ziehe angesichts der in Militärgottesdiensten üblichen verbreiteten Unruhe der Soldaten, die nur durch Anwesenheit einiger Offiziere in Grenzen zu halten war, am 7. Februar 1849. Mit diesen Beobachtungen sind die gesellschaftliche Funktion und die politische Ausrichtung, wie sie die Militärseelsorge bis zum Ersten Weltkrieg kennzeichnet, im wesentlichen angedeutet, wenn auch die Reichsgründung, das Erstarken der Sozialdemokratie und eine für die wilhelminische Zeit typische Ausprägung des Militarismus weitere Spezifizierungen der militärkirchlichen Praxis bewirkt haben.

Mit der Gründung des 2. Kaiserreiches ist die Geschichte der Potsdamer Gemeinde insoweit verwoben, als der Garnison- und Hofprediger Bernhard Rogge die „Weiherede“ am 18. Januar 1871 im Versailler Schloss gehalten hat, die als ein plakatives Zeugnis der protestantischen Reichsideologie gelten kann, welche den Hofprediger Adolf Stoecker vom „heiligen evangelischen Reich deutscher Nation“ sprechen ließ[25]. So wie der Deutsch-Französische Krieg durchaus im Sinne des Kampfes gegen Teufel und Gottlosigkeit gedeutet werden konnte, so gipfelt die Weiherede in der eschatologischen Überhöhung des neugegründeten Kaiserreiches als Teil der Vollendung des Reiches Gottes: „Laß das wiedererstandene deutsche Reich nach innen und außen mehr und mehr zu einem Reich des Friedens erstarken[…] hilf, daß dadurch dein Reich, das Reich deines Sohnes Jesu Christi, unter uns gefördert und daß unsere tägliche Bitte: Dein Reich komme, auch dadurch ihrer endlichen Erfüllung und Vollendung entgegengeführt werde“, heißt es im Schlussgebet der Weiherede, nachdem der Hofprediger zuvor den Beistand Gottes „mit den deutschen Heeren“ erfleht hatte, „segne ihre Waffen zur völligen Überwindung des Feindes“[26].

Eine verhängnisvolle Kontinuität zur Haltung der Militärkirche gegenüber der 1848er Revolution wird darin sichtbar, dass die historische Entwicklung, die politischen Entscheidungen und Fakten nicht nur in Rogges Weiherede, sondern in der Nomenklatur der militärkirchlichen Praxis überhaupt als von den »Untertanen« hinzunehmendes, aber keinesfalls von ihnen zu beeinflussendes oder mitzugestaltendes Handeln Gottes erscheint. Das heißt, die Militärseelsorge bleibt inhaltlich auf die vorkonstitutionelle und vor(bürgerlich)-demokratische Ständegesellschaft fixiert, wenn sie die eben genannten Themen aufgreift. Wie die 1848er Revolution als Aufruhr gegen Gott überhöht wurde, so predigen die Militärgeistlichen 1870/71 den Kampf gegen das widergöttliche Babel, den Teufel, der sich in Paris (wie in Rom) eingenistet hat.

Dieselbe Struktur zeigt auch die Funktion der Militärseelsorge im Kampf der Armee gegen den Geist der Sozialdemokratie, der ebenfalls als Inkarnation des Widergöttlichen, gerichtet gegen den Staat wie gegen die Kirche, vorgestellt wird. Anders als 1848 blieb dieser „Kampf“ der Militärgeistlichen nahezu wirkungslos, oder, richtiger gesagt, er bestätigte das von der Sozialdemokratie gezeichnete Bild, musste den Mannschaften unglaubwürdig und in seiner Diktion steril oder lächerlich erscheinen.

In der Potsdamer Gemeinde mit ihrer unmittelbaren Nähe zum obersten Kriegsherrn und Kaiser dürfte dieser sozial-reaktionäre, vorbürgerliche Geist, die religiöse Überhöhung des Kaiserkultes und der gesellschaftlichen Widersprüche aufgrund der herausgehobenen Stellung und Qualifikation der beiden Geistlichen zu einer besonders exaltierten und damit letztlich lächerlichen Gestalt kirchlicher Praxis geführt haben, weit entfernt von der Wirkung, die der Militärkirche dank des Einflusses des halleschen Pietismus in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts auf die Mannschaften möglich war. Noch geringer als auf diese dürfte der Einfluss der Militärgeistlichen, selbst auch in Potsdam, auf die Offiziere gewesen sein, der in der Literatur unabhängig von der jeweiligen Couleur übereinstimmend mit den Worten Ulrich von Hassells als „gleich Null“ beschrieben wird[27]. Auch in der Geschichte der Potsdamer Gemeinde gibt es Belege, dass reine seelsorgerliche Einflussnahme durch den Militärgeistlichen auf schroffe Ablehnung stieß, ja sogar Disziplinierungsversuche des militärischen Befehlshabers provozieren konnte.

In dem Zusammenhang kam es zwangsläufig zum Konflikt, wenn ein Militärgeistlicher sich gegen das Duell äußerte. Satisfaktionsfähigkeit und Zwang zum Duell gehörten zu den wesentlichen Kennzeichen einer ideologisch dem Denken der Ständegesellschaft verhafteten Oberschicht, die ihre Affären unter Bruch des Rechtsstaates und seines staatlichen Gewaltmonopols mit ihren selbstgesetzten Regeln, in diesem Fall einem Relikt des kriegerischen Ehrenkanons austragen konnte, weil sie die entscheidenden Machtpositionen dieses Staates großenteils besetzt hielt und die Exekutivorgane der Staatsgewalt an diesem Punkt zu blockieren vermochte. Das Dilemma der Militärseelsorge überhaupt erwuchs aus der Unvereinbarkeit von christlichem Ethos, das – im Gegensatz zur Frage des Kriegeführens – im Fall des Duells keine Interpretation des 5. Gebotes zuließ, und der oben benannten ideologisch-politischen Bindung an eine vorkonstitutionelle, vorbürgerliche Ständegesellschaft.

In seiner Palmsonntagspredigt 1896 ging der Hofprediger Rogge auf einen Vorfall ein, der in der ganzen Bevölkerung einen, wie Rogge später dem EOK berichtete, „erschütternden Eindruck“ hinterlassen hatte. Ein Marineoffizier hatte im Duell einen Potsdamer Rechtsanwalt erschossen. Anknüpfend an den evangelischen Bericht vom Zug nach Golgatha (Lukas 23, 26-33) fügte der Geistliche, wie das den Behörden vorliegende Predigtmanuskript[28] zeigt, nachträglich in die Predigt eine Passage ein, in der er von „einem so erschütternden“ Trauerfall sprach, „durch den in diesen Tagen der Boden der Umgebung unserer Stadt mit Blut befleckt worden ist und bei dem eine grauenvolle Verwirrung der sittlichen Begriffe offenbar geworden ist“. Rogge wies in seiner Darstellung gegenüber dem EOK 134 darauf hin, „mit vollem Bedacht und in bewußter Berücksichtigung der in militairischen Kreisen in Betreff des Duells und des damit zusammenhängenden Ehrencodex verbreiteten Anschauungen[…] jeden Hinweis auf das Duell selbst, jede Andeutung oder Umschreibung des Wortes Zweikampf geflissentlich vermieden“ zu haben, „weil ich weiß, wie empfindlich man in dieser Beziehung in militairischen Kreisen ist“[29]. Einige Offiziere fühlten sich gleichwohl durch die Passage verletzt und legten beim Kommandanten, Freiherrn von Bissing, Beschwerde ein. Dieser ersuchte Rogge, ihm das Konzept der Predigt oder „eine möglichst wortgetreue Niederschrift“ vorzulegen. Rogge entsprach dem, wie er begleitend schrieb, „lediglich aus dem Grunde, weil ich Werth darauf lege, daß Ew. Hochwohlgeboren Sich selbst davon überzeugen, daß es nur auf einem Missverständnis beruhen kann, wenn der Officier vom Kirchendienst […] [und weitere] sich durch verschiedene Stellen meiner Predigtverletzt gefühlt haben“. Zudem erbat der Hofprediger die Rücksendung der Predigt, um sie der „vorgesetzten geistlichen Behörde“ vorlegen zu können, deren Urteil er sich unterwerfen wolle. Aufgrund eines geringfügigen Verstoßes gegen die Etikette kam es nicht zu einem weiteren Gedankenaustausch des Hofpredigers mit dem Kommandanten, der vielmehr den Vorgang „an eine höhere Instanz“ weiterleitete. In seiner Eingabe an den EOK spitzt Rogge den Konflikt auf die Frage der Ressortverhältnisse zu und erbittet gerade hierin die Unterstützung der obersten kirchlichen Behörde. Er sei gewiss, dass es dem Kommandanten „viel weniger um die Sache selbst zu thun gewesen ist, als um die von mir geforderte Anerkennung einer dienstlichen Unterordnung unter die Commandantur“. Eine solche lehnte Rogge, zu der Zeit ja Inhaber der zivilen Hofpredigerstelle und nicht mehr Garnisonprediger, jedoch strikt ab. An keinen seiner Vorgänger (Eylert, Krummacher, Strauß) sei jemals das Ansinnen gestellt worden, „die Commandanten als eine ihm vorgesetzte [gestrichen: kirchliche] Behörde anzuerkennen“. Er gibt dann aber zu erkennen, dass ihm als Hof- und Garnisonprediger sehr wohl derartiges angetragen, von ihm jedoch „entschieden abgelehnt“ worden sei. Er habe „in Betreff meiner Predigt und Sakramentsverwaltung, abgesehen von den eben in Betracht kommenden Äußerlichkeiten in Betreff Zeit und Dauer derselben, Mitwirkung des Militair […] und dgl. jederzeit betont, daß ich […] allein meiner vorgesetzten geistlichen Behörde verantwortlich sei“. Der EOK erhielt keine Gelegenheit, Rogges Standpunkt zu unterstützen, da die von den Militärbehörden erwartete Beschwerde ausblieb.

Feldaltar der Gottesdienst bei Feldgottesdienst am 9.8.1914 im Lustgarten, Foto Ernst Eichgruen
Feldaltar der Gottesdienst bei Feldgottesdienst am 9.8.1914 im Lustgarten, Ausschnitt vom Foto Ernst Eichgruen
Hofprediger der Garnisonkriche Walter Richter-Reichhelm in Amtstracht als Feldprediger

Militarisierungstendenzen in der Zeit des Wilhelminismus

Mit seiner Zuspitzung des Problems auf die Frage der Ressortverhältnisse hatte der seit 1889 nicht mehr als (ehemals lutherischer) Garnison- und Hofprediger, sondern als Inhaber der (früher reformierten) Hofpredigerstelle amtierende Geistliche auf eine Entwicklung reagiert, die das Militärkirchenwesen in den letzten Jahrzehnten vor dem Ersten Weltkrieg allgemein und die Potsdamer Hof- und Garnisongemeinde ganz besonders betraf und beschäftigte. Es ging um den – letztlich erfolgreichen – Versuch, die Militärseelsorge, noch stärker als in der Militärkirchenordnung von 1832 angelegt, in den militärischen Verfügungsbereich zu integrieren, also eine „Militarisierung des Militärkirchenwesens“ herbeizuführen, die den allgemeinen Tendenzen der „Militarisierung“ der Gesellschaft[30] entsprach und in deren Zusammenhang auch die der Militärseelsorge seit den 1880er Jahren neu zugedachten Aufgaben, vor allem hinsichtlich einer Immunisierung der Armee gegen „Demokratismus“ und Sozialdemokratie, gesehen werden müssen.

Seit 1891 bemühte sich der Feldpropst um eine Trennung der Garnisonpfarrstelle von den Amtspflichten gegenüber dem zivilen Teil der Potsdamer Gemeinde. Die Doppelstellung sei, „wie vielfache Erfahrungen gerade in den letzten Jahren bewiesen, wider das Interesse des Dienstes, welches jedes Glied der Armee, somit auch den Geistlichen, voll und ganz für sich in Anspruch nehmen muß“. Diese „Erfahrungen“ betrafen den Garnisonpfarrer und Hofprediger Rogge, der in seiner zusätzlichen Eigenschaft als Pfarrer des zivilen Teils der Gemeinde Mitglied und schließlich Vorsitzender des Gemeindekirchenrates war. Eine solche Stellung sei aber „durchaus unerwünscht“, weil der Garnisonpfarrer „dadurch in politische und kirchenpolitische Bewegungen gegen die Interessen der Armee hineingezogen werde“[31]! Das brandenburgische Konsistorium vermochte sich der Argumentation, gerade im Blick auf die Person Rogges, der in seiner literarischen Tätigkeit „den königtreuen Standpunkt des Armeegeistlichen stets mit der denkbar kräftigsten Betonung vertreten“ habe, nicht anzuschließen. Wie die Antwort des EOK selbst vom 14. Dezember 1891 belegt diese Argumentation, die – aus taktischen Gründen oder aus voller Überzeugung dargelegt – nur auf die historisch gewachsene Sonderstellung der Potsdamer Gemeinde abhebt, eine fehlende Sensibilität gegenüber dem zugrunde liegenden Problem, wie es durch die Forderung nach Prävalenz der militärischen Bedürfnisse vor der Bindung der Militärkirche an die Landeskirche und deren Strukturen aufgeworfen wird. Nicht die Notwendigkeit einer solchen Bindung, sondern die Zusicherung, dass durch den Status quo in der Potsdamer Gemeinde die militärischen Bedürfnisse nicht beeinträchtigt würden, bilden die Grundlage der Argumentation und deuten so eine Akzeptanz der Ansprüche an, wie sie der Feldpropst als Stimme der militärischen Führung artikuliert hatte.

Als der Kriegs- und der Kultusminister in einer Immediateingabe die Trennung der Hofpredigerstelle von der ausschließlich dem Feldpropst unterzuordnenden Garnisonpfarrstelle beantragten, lehnte der Kaiser, dabei die militärischen Gesichtspunkte durchaus anerkennend, das Ansinnen jedoch ab[32]. Diese seien dadurch gewährleistet, dass beide Stellen „von Seiner Majestät unmittelbar abhängig“ seien. Wie seine Vorgänger wollte auch der letzte Hohenzollernmonarch an der traditionellen Immediatstellung der Gemeinde festhalten. Ein aktueller Grund für die Ablehnung kam noch hinzu. Der Kaiser wollte den Kronprinzenerzieher Johannes Keßler, der die besondere Gunst der Königsfamilie genoss und, wie seine Autobiographie sowie verschiedene Vorgänge seiner Amtsführung belegen, dem Militärgeist des Wilhelminismus anhing, zum Garnison- und (kommissarischen zivilen) Hofprediger ernennen. Eben dieser Keßler widersetzte sich um die Jahrhundertwende dem auch vom EOK nachdrücklich unterstützten Bemühen des brandenburgischen Konsistoriums, soweit zivile Dienstangelegenheiten berührt seien, ihn zur Einhaltung des Dienstweges über den Potsdamer Superintendenten zu veranlassen. Mit Unterstützung des Kriegs- wie des Kultusministers gelang ihm schließlich die Zurücknahme einer vom brandenburgischen Konsistorium gegen ihn verfügten Abmahnung.

1906, als der Inhaber der zivilen (ehemals reformierten) Hofpredigerstelle, Rogge, aus seinem Amt schied, versuchte der Kriegsminister, statt dessen in der Potsdamer Gemeinde die Stelle eines zweiten Militärpfarrers zu installieren, „der außerhalb der Beziehung zur Zivilgemeinde stehend, lediglich der Militärgemeinde […] zu dienen habe“[33]. Weder dem ausscheidenden Rogge noch dem Gemeindekirchenrat insgesamt gelang es zu verhindern, dass Keßler mit der kommissarischen Verwaltung auch dieser zivilen Hofpredigerstelle beauftragt wurde, obwohl dieser, wie der Gemeindekirchenrat geltend gemacht hatte, „seinen Schwerpunkt so sehr in seiner militairischen Stellung findet, daß er der Civilgemeinde und diese ihm völlig fern steht“[34].

Im Jahrzehnt vor dem Ersten Weltkrieg zeigte sich, nun aber vor dem Hintergrund des „Militarismus“ im wilhelminischen Reich, so noch einmal der Charakter der Potsdamer Hof- und Garnisonkirche(ngemeinde) als immediater „militärischer Stiftung“, als welche sie unter den Bedingungen des absolutistischen Staates 1722 gegründet worden war und als solche mit der Hohenzollernmonarchie untergehen musste. Von „Militarismus“ zu reden, ergibt hier in doppelter Weise Sinn, einmal insoweit, als die Organe der Kirchenleitung bereit waren, und dies vor allem ohne das Bedürfnis näherer Legitimation, militärischen einen Vorrang vor genuin kirchlichen Gesichtspunkten, wie der Gemeindeverfassung, einer geistlichen Kirchenaufsicht, einzuräumen, zum anderen in der allgemein die Militärkirche kennzeichnenden Identifizierung eines vom Militarismus geprägten Gesellschafts-, Politik­- und Menschenbildes mit den Inhalten und Zielsetzungen kirchlichen Handelns.

Am 6. Januar 1919 ließ das Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung dem EOK die Mitteilung des Kriegsministers zugehen, „daß es sich bei den gegenwärtigen Verhältnissen[…] empfiehlt, von der endgültigen Wiederbesetzung der Stelle des Garnisonpfarrers in Berlin […] bis auf weiteres abzusehen. Demzufolge kommt auch die in Aussicht genommene Versetzung des Garnisonpfarrers Dr. Vogel in Potsdam und des Divisionspfarrers der 2. Garde-Division Dr. Otto1vorläufig nicht in Frage.“ Der EOK legte den Vorgang „Bis auf weiteres z[u] d[en] A[kten]“.

Hartmut Rudolph ist promovierter Theologe und leitete vor dem Eintritt in den Ruhestand die Potsdamer Leibniz-Editionsstelle der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften.

Zuerst erschienen in: Potsdam. Staat, Armee, Residenz in der preußisch-deutschen Militärgeschichte. Im Auftrag des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes hrsg. von B. R. Kroener. Frankfurt a.M./Berlin 1993. S. 203-229. Für die hiesige Online-Veröffentlichung um über Zitatnachweise hinausgehende Anmerkungen gekürzt.

Semper-Talis-Denkmal für das a.Garderegiment zu Fuss gewidmet „Seinen treuen Toten“ von Bildhauer Franz Dorrenbach von 1924. Foto Bundesarchiv

Anmerkungen

[1] Dem dreieinen Gott und der von Unrat befreiten Religion [zu dienen,] hat es das landesväterliche gerechte Pflichtgefühl Friedrich Wilhelms, des großen Preußenkönigs und Brandenburgischen Kurfürsten, unternommen, auf königliche Kosten dieses Kirchengebäude errichten zu lassen, mit der Bestimmung, dem Gardesoldaten in Eintracht beider evangelischen Konfessionen zu Versammlung und Gottesdienst zur Verfügung zu stehen, und im Jahre 1530 am […]Dezember den Grundstein gelegt. Er soll aufführen den ersten Stein, dass man rufen wird: Glück zu! Glück zu! Die Hände Serubabels haben dies Haus gegründet; seine Hände sollen’s auch vollenden. (Sacharja 4, 7.8 [9]); Anlage D in der »Deduction« des Potsdamer reformierten Hofpredigers Leonard Cochius vom 30.11.1761 für den Etats- und Kriegsminister und Chef des geistlichen Departements; Potsdam, Landeshauptarchiv Brandenburg, Rep. 2 A, Regierung Potsdam II Pdm, Nr. 193, BI. 5-16, BI. 15a. Zu Cochius vgl. Rudolf von Thadden, Die Brandenburgisch-Preussischen Feldprediger im 17. und 18. Jahrhundert. Ein Beitrag zur Geschichte der absolutistischen Staatsgesellschaft in Brandenburg­ Preussen ( = Arbeiten zur Kirchengeschichte, 32), Berlin 1959, Anhang, 2. Stammtafel.
[2] So mehrfach in den Voten des Cochius wie späterer Referenten. Cochius weist zudem auf den äußerst ungewöhnlichen Zusatz »Als Obrister und Patron« zur Unterschrift des Königs unter das Gründungsreglement von 1722 hin, der auch im späteren Referentenvotum Keßlers entsprechend gewürdigt wird (Kopie Berlin, GStA, Rep. 40, Nr. 1943, BI. 6a).
[3] Kurfürstliche Verordnung vom 7. 4.1692, in: Martin Richter, Die Entwickelung und die gegenwärtige Gestaltung der Militärseelsorge in Preußen, Berlin 1899 {ND: Bibliotheca Rerum Militarium LII, Osnabrück 1991), Anhang, S. 1-3.
[4] Ebd., Anhang, S. 1.
[5] Martin Richter, Die Entwickelung und die gegenwärtige Gestaltung der Militärseelsorge in Preußen, Berlin 1899 {ND: Bibliotheca Rerum Militarium LII, Osnabrück 1991), S. 38-43.
[6] KO vom 10.2.1716, zit. nach C. Hinrichs, Preußenturn und Pietismus. Der Pietismus in Brandenburg-Preußen als religiös-soziale Reformbewegung, Göttingen 1971, S. 158.
[7] Geschichte der ev. Kirchenverfassung in der Mark Brandenburg, Weimar 1846, S. 231.
[8] Rescript vom 18. 10. 1773; Berlin, GStA, Rep. 40, Nr. 1943, BI. 158 a-b.
[9] Hinrichs (wie Anmerkung 6), S. 126-173.
[10] Rainer Wohlfeil, Vom Stehenden Heer des Absolutismus zur Allgemeinen Wehrpflicht (1789-1814), Handbuch zur deutschen Militärgeschichte 1648-1939, hrsg. vom MGFA, 1. Lieferung II, Frankfurt a.M., 1964, S. 87
[11] Hinrichs, Preußentum und Pietismus S. 164
[12] Hannelore Lehmann, „Wir stehen hier alle für einen Mann“, in: Potsdamer Kirche, 42/1990, Beilage Kaleidoskop, S. 6.
[13] Vgl. zu diesem Begriff: Walter Hubatsch, Grundlinien preußischer Geschichte. Königtum und Staatsgestaltung 1701-1871, Darmstadt 1983, S. 24.
[14] lnstruction Friedrich Wilhelms I. für seinen Nachfolger (1522), in: Die Behördenorganisation und die allgemeine Staatsverwaltung Preußens im 18. Jahrhundert, Bd 3 (= Acta Borussica), Berlin 1901, S. 457f.
[15] Renovirtes Militair-Consistorial-Reglement vom 15. 7.1750, II. §XIV. Vgl. auch den Teil „Des ecclésiastiques et de la religion“ des Politischen Testaments Friedrichs II. von 1752, in: Wolfgang Gericke, Glaubenszeugnisse und Konfessionspolitik der brandenburgischen Herrscher bis zur preussischen Union. 1540 bis 1815, Bielefeld 1977, S. 218.
[16] Bericht Bollerts für 1829, Berlin, GStA, X. HA, Rep. 40, Nr. 1947, Bl. 22a-22b.
[17] Bericht der Prediger Derège und Frosch für 1829, ebd., Bl. 29 b. Für die Hof- und Garnisongemeinde lagen aufgrund der Immediatstellung in den Konsistorialakten keine Jahresberichte vor, es gibt lediglich zuweilen summarische Hinweise des Feldpropstes in seinen zusammenfassenden Jahresberichten.
[18] Berlin, GStA, X. HA, Rep. 40, Nr. 1947, Bl. 361 b.
[19] Vg.  Fr.W. Krummacher, Eine Selbstbiographie, Berlin 1869, S. 191f, vgl. Helmuth Rogge, Die Rogges in Potsdam. Familiengeschichtliche Rückblicke und Jugenderinnerungen, Bad Godesberg 1969, S. 55ff., 68, 90f.
[20] Instruction Friedrich Wilhelms I. für seinen Nachfolger a.a.O., S. 197; Die Behördenorganisation und die allgemeine Staatsverwaltung Preußens im 18. Jh. a.a.O., S. 458.
[21] Berlin, GStA, X.HA, Rep 40, Nr. 1950, BI. 1 b.
[22] G. v. Griesheim 1851, zit. nach Reinhard Höhn, Die Armee als Erziehungsschule der Nation. Das Ende einer Idee, Bad Hornburg 1963, S. 83.
[23] Zitiert nach M. Messerschmidt, Preußens Militär in seinem gesellschaftlichen Umfeld, in: Preußen im Rückblick, Hans-Jürgen Puhle/Hans-Ulrich Wehler (Hrsg.), Göttingen 1980, S. 43-88, hier S. 64.
[24] Berichten 1848 des Feldpropstes Bollen, Berlin, GStA, X.HA, Rep 40, Nr. 1950, BI. 2a daraus das Zitat des Divisionspredigers Reichhelm, Frankfurt/O., ebd., BI. 34b.
[25] Günter Brakelmann, Kirche in Konflikten ihrer Zeit. Sechs Einblicke, München o.J., S. 105. Rogges Weiherede findet sich u. a. in: Bernhard Rogge, Die Evangelischen Feld- und Lazarett-Geistlichen der königl. Preußischen Armee im Feldzuge von 1870/71, Berlin 1872, 2.Abt., S. 42-47; ders., Bei der Garde, Berlin (zuerst 1895) 1912, S. 96-99. Eine Analyse der Rede bei Brakelmann, ebd., S. 102ff. Rogge, ein Schwager des Kriegsministers Albrecht von Roon, war Schwiegersohn des Feldpropstes Peter Thielen, der am 18.1.1861 die Weiherede zur Königsproklamation auf Wilhelm I. gehalten hatte, vgl. Rogge (wie Anm. 99), S. 91.
[26] Rogge, Feldgeistliche, ebenda, S. 47; vgl. zur Stelle auch Brakelmann, ebenda, S. 116. Zum ganzen vgl. auch Thomas Nipperdey, Religion im Umbruch. Deutschland 1870-1918, München 1988, S. 93 ff.
[27] Vgl. Reinhard Höhn, Die Armee als Erziehungsschule der Nation. Das Ende einer Idee, Bad Hornburg 1963, S. 222, Anm. 3, und Manfred Messerschmidt, Die politische Geschichte der preußisch-deutschen Armee. Handbuch zur deutschen Militärgeschichte 1648-1939, hrsg. vom MGFA, IV, 1, München 1979, S. 266.
[28] Rogge am 4.4. 1896 an den EOK, Berlin, EZA, 7/12693, BI. 82b.
[29] Schreiben vom 4.4. 1896, (ebenda BI. 73a-80b). An späterer Stelle des Schreibens spricht Rogge von der „hochgradigen Empfindlichkeit, die in militairischen Kreisen auch nur dem Verdacht gegenüber, daß jemand es wagen sollte, das Heiligtum des Duells anzurühren, herrschend ist“.
[30] Vgl. dazu etwa Manfred Messerschmidt, Militär und Politik in der Bismarckzeit und im wilhelminischen Deutschland [= Erträge der Forschung, Bd 43], Darmstadt 1975, S. 130-146; ders., Die politische Geschichte der preußisch-deutschen Armee, Handbuch zur deutschen Militärgeschichte 1648-1939, hrsg. vom MGFA, IV, 1, München 1979S. 270, 274ff.
[31] Schreiben des Ministers der geistlichen etc. Angelegenheiten vom 15. 6. 1891 an den EOK, Berlin, EZA, 7/12692.
[32] Geh. Zivilkabinett am 11.2.1894; Berlin, EZA, 7/12693, BI. 9a/b.
[33] Vgl. die Denkschrift Rogges vom 1.10.1906: Berlin, EZA, 7/12695, BI. 14b.
[34] Gemeindekirchenrat am 18.7.1906 an EOK, ebenda 151, BI. 28a-31a. Die Entscheidung des Kaisers zugunsten Keßlers, allerdings verbunden mit partieller Entlastung seiner militärseelsorgerlichen Aufgaben, wurde am 21. 8. 1906 mitgeteilt: ebenda, BI. 42 a-43 a.

Online seit: 6. Juni 2020

Einen Kommentar verfassen:

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert