Rechenzentrum Potsdam – ein skandalöser Deal

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Wir würden uns gerne darüber freuen, dass die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Potsdam am 1. Juli 2026 eine siebenjährige Verlängerung der kulturellen Nutzung des Rechenzentrums (RZ) beschlossen hat. Doch die weiteren Inhalte des Beschlusses und die Art seines Zustandekommens sind skandalös.

Obwohl seit längerem eine Mehrheit der Potsdamer Stadtverordneten sich für einen zumindest einstweiligen Erhalt des RZ als soziokulturelles Zentrum ausgesprochen hatte, widersetzte sich die Stiftung Garnisonkirche fünf Jahre lang einer einvernehmlichen Lösung. Die Nutzer*innen des Rechenzentrums erhielten währenddessen wiederholt erst im letzten Moment immer kürzer werdende Mietvertragsverlängerungen, zuletzt nur noch für sechs Monate.

Potsdam Baudezernent Bernd Rubelt nahm auf den Prozess maßgeblichen Einfluss, indem er die Stadtverordneten durch irreführende, zum Teil falsche Informationen zu Rechtsfragen verunsicherte und behauptete, für eine weitere Nutzung des RZ müsste ein Einvernehmen mit der Stiftung Garnisonkirche hergestellt werden, da dieser quasi ein Vetorecht zukäme. Mit diesen Falschdarstellungen hielt Rubelt die Stadtverordneten davon ab, das der Stadt Potsdam vertraglich zustehende Recht auf eine unentgeltliche Weiternutzung des RZ gegenüber der Stiftung Garnisonkirche durchzusetzen.

Die Stiftung nutzte diese ihr von Rubelt zugestandene Position weidlich aus und stellte Maximalforderungen. Sie forderte im April 2026 eine „Entschädigungs“-Zahlung von € 70.000/ Jahr und die unumkehrbare Festschreibung des Abrisses der RZ für das Jahr 2033. Dabei wurde sie von Baudezernent Rubelt unterstützt, der eine Abrissfestlegung zunächst als unabdingbar für eine befristete Weiternutzung des RZ darstellte.

Nachdem dies von den Stadtverordneten abgelehnt worden war, stellten die Stiftung und Rubelt ihre Strategie um. Von der angeblich unumgänglichen Abrissfestlegung war keine Rede mehr, stattdessen sollte jetzt das städtische Rückrufrecht für die der Stiftung kostenfrei überlassenen Grundstücke im Wert von mehr als einer Million Euro einkassiert werden. Aus dem Scheitern im ersten Anlauf hatte man gelernt: Der maßgebliche Vertragsinhalt wurde als vermeintlich harmlose Tatsachenbeschreibung in der Präambel des Vertrags wie in einem Trojanischen Pferd versteckt und der ausgehandelte Vertragsentwurf so lange wie nur irgend möglich zurückgehalten, um eine kritische Diskussion zu verhindern. Der dafür zuständige Begleitkreis bekam den Entwurf nicht zu sehen, Baudezernent Rubelt verhinderte zweimal, dass bei seiner Zusammenkunft mit Stadtverordneten ein unabhängiger Rechtsbeistand sich dazu äußern konnte. Beim ersten Mal kam die Anwältin nicht zu Wort, beim zweiten Mal wurde die von den Stadtverordneten bereits eingeladene Anwältin auf Betreiben Rubelts wieder ausgeladen. Der Vertragsentwurf wurde nur drei Werktage vor der letzten Ausschusssitzung und acht Werktage vor der Stadtverordnetenversammlung dieser vorgelegt. Diese war die letzte, bevor vier Wochen später die Verträge für das RZ ausliefen und eine Räumung drohte. Nach fünf Jahren Vorbereitung legte die Verwaltung also in letzter Sekunde einen angeblich alternativlosen Vorschlag vor.

Verunsichert durch die jahrelangen irreführenden und falschen Informationen zur Rechtslage und dem offensiven und teilweise anmaßenden Auftreten der Stiftung, dem die Stadt nie entgegengetreten war, wollten die Stadtverordneten nichts riskieren und auf Nummer sicher gehen. Sie stimmten unverändert den vom Kuratorium der Stiftung Garnisonkirche zwei Tage zuvor diktierten Konditionen zu, aus der irrationalen Angst, sie müssten andernfalls das Ende der Nutzung des RZ und eine Räumung verantworten. Mit dieser Unterwerfung hat die Stadt ohne Not ihre zukünftigen Gestaltungsmöglichkeiten erheblich geschmälert. Zudem verlangt sie von den – meist prekär und gemeinwohlorientiert tätigen – Nutzer*innen des RZ, über sieben Jahre insgesamt € 268.000 an die Stiftung zu zahlen, obwohl die Stiftung 16 Jahre zuvor der Stadt rechtsverbindlich Kostenfreiheit zugesichert hatte.

Mit der Beseitigung des Rückrufrechts wurde zudem eine Grundstücksübertragung finalisiert, welche der rechtsextreme ehemalige Bundeswehroffizier Max Klaar 1992 erfolgreich eingefädelt hatte: Die kostenfreie Übertragung von Grundstücken an den Bauträger des Kirchennachbaus. Der von der Stadtverordnetenversammlung 2008 noch vorgesehene Rückrufvorbehalt wurde durch Rubelts Vorgehen beseitigt. Ende letzten Jahres machte Rubelt wegen seiner Verwicklung in die von seiner Frau mit dem rechtslastigen Schriftsteller Uwe Tellkamp in Potsdam organisierte Veranstaltung von sich reden. Zuvor waren bereits beiden Kontakte zur Corona-Leugner-Szene vorgehalten worden. Rubelt gibt sich neutral und sachlich, aber verfolgt doch sehr deutlich eine eigene Agenda, welche auch die Beschlusslage der Stadtverordnetensammlung unterläuft. Dass er das RZ lieber heute als morgen abgerissen hätte, ist ein offenes Geheimnis.

All diesen Widrigkeiten zum Trotz halten wir an dem Ziel des dauerhaften Erhalts des Rechenzentrums fest. Erst mit diesem Bau wird an diesem Ort deutsche Geschichte in ihren Kontrasten, Widersprüchen und Brüchen anschaulich. Zugleich ist das selbstverwaltete Rechenzentrum ein zentraler Ort für Potsdams Kultur und die soziokulturell Aktiven. Der ehemalige Schirmherr der Stiftung Garnisonkirche – Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier – hat zur Eröffnung des Kirchturms vor zwei Jahren sich für den Fortbestand des Rechenzentrums und dessen Koexistenz mit dem nachgebauten Kirchturm ausgesprochen, ebenso wie Mitglieder des aufgelösten wissenschaftlichen Beirats der Stiftung Garnisonkirche. Die selbstverschuldeten Finanznöte der Stiftung können kein Grund sein, diesen historisch wie kulturell wichtigen Ort zu zerstören.

Gerd Bauz, Vorstand Bonhoeffer-Niemöller-Stiftung

Prof. Dr. Horst Junginger, Co-Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats Lernort Garnisonkirche Potsdam

Michael Karg, Propst i.R., Vorstand Bonhoeffer-Niemöller-Stiftung

Sara Krieg, Bürger*inneninitiative für ein Potsdam ohne Garnisonkirche

Dr. Annette Leo, Co-Vorsitzende des wissenschaftlichen Beirats Lernort

Carsten Linke, Antimilitaristischer Förderverein Potsdam

Prof. Dr. Philipp Oswalt, Lernort Garnisonkirche Potsdam

Dr. Uwe Karsten Plisch, Vorsitzender Bonhoeffer-Niemöller-Stiftung

Dokumente zum Entscheidungsprozess

Im folgenden finden Sie die zentralen Dokumente zu dem Entscheidungsprozess von April 2026 bis zum 1. Juli 2026. Zunächst der erste „alternativlose“ Vorschlag, der seitens der SVV-Vertreter verworfen wurde. Dann der neue Vorschlag seitens der Stadtverwaltung, dazu folgend eine kritische Betrachtung dazu von der von dem Für e.V. beauftragten Anwältin. Der aus dieser Kritik sich ergbende Entwurf für Änderungen wurden seitens der Stadtverwaltung (Rubelt) kritisch kommentiert, dem wiederum die Anwältin entgegengetreten ist.

Zuletzt der von der SVV beschlossene Antrag und die abgelehnten Änderungsanträge.

Online seit: 10. Juli 2026

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