Bundesrechnungshofbericht zur Garnisonkirche Potsdam

Philipp Oswalt

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Eine wirtschaftliche wie moralische Bankrotterklärung

Der am 3. Februar 2022 veröffentlichte Prüfbericht des Bundesrechnungshof[1] zu der Bundesförderung für den Wiederaufbau der Garnisonkirche in Potsdam bestätigt amtlich, was Kritiker schon seit Jahren bemängeln: Weder ist eine Gesamtfinanzierung des Bauvorhabens gegeben noch eine Finanzierung des bald anstehenden Betriebs. Die öffentliche Förderung war nur möglich, weil die Stiftung unvollständige und zum Teil wahrheitswidrige Angaben gemacht und das Kulturstaatsministerium in mehrfacher Hinsicht die Vorgaben des Förderrechts ignoriert hat. Die Förderung des Vorhabens war rechtswidrig. Die Bericht des Bundesrechnungshofs stellt eine wirtschaftliche wie moralische Bankrotterklärung für die Stiftung Garnisonkirche dar.

Die Stiftung hat Fördermittel zweckwidrig verwendet,[2] Spendeneinnahmen doppelt verbucht,[3] Spenden einberechnet, die für den genannten Zweck gar nicht zu Verfügung standen,[4] das Stiftungskapital fälschlicher Weise als verfügbare Investitionsmittel deklariert,[5] unvermeidliche Kosten nicht berücksichtigt,[6] widersprüchlich Auskünfte zum Spendenaufkommen gegeben[7] und bis heute seine Finanzensituation verschleiert und keine Transparenz hergestellt.[8] Das Kulturstaatministerium hat in mehrfacher Weise auf rechtlich vorgeschriebene Prüfungen verzichtet,[9] vorgeschriebene Verfahrenswege umgangen,[10] notwendige Informationen nicht eingeholt,[11] den Haushaltsauschuss unvollständig und falsch informiert,[12] zweckfremde Verwendung von Mitteln nicht beanstandet[13] und rechtswidrig Zuwendungen zugesagt und ausgereicht. „Das Risiko einer Förderruine nahm sie in Kauf, vor allem, weil sie wichtige Ausgabenansätze nicht berücksichtigte bzw. ignorierte.“[14] Den bereits im März 2021 vorgebrachten Einwänden des Bundesrechnungshofs zum Trotz wurden noch im Juni 2021 weitere 8,25 Mio. € Zuwendungen an die Stiftung bewilligt.[15]

Der Bericht des Bundesrechnungshof offenbart eine über neun Jahre andauernde Komplizenschaft zwischen Stiftung und Kulturstaatministeriums in der Umgehung des Zuwendungsrechts, um auf betrügerische Weise rechtswidrig öffentliche Gelder für den Wiederaufbau der Garnisonkirche zu nutzen. Bereits 2015 zeigten der Kaufmann/ Baucontroller Franz Steinfest und der Architekt Günter zur Nieden die Grundproblematik auf, der Lernort Garnisonkirche legte im Februar 2021 eine 23-seitige Dokumentation vor, die wesentliche Aussagen des Bundesrechnungshofes bereits vorwegnahmen. Doch unter Missbrauch des in der Öffentlichkeit vorherrschenden Vertrauens in die Seriosität der Institution Kirche, verbunden mit einer fortdauernden Auskunftsverweigerung und der Diffamierung ihrer Kritiker gelang es der Stiftung Garnisonkirche, sich dieser Kritik jahrelang zu entziehen.

Wirtschaftlich gesehen ist die Stiftung insolvent und dauerhaft überschuldet. Ihr fehlen nicht nur mehrere Millionen Euro für die Vollendung des Baus des Kirchturms. Aus dem Bericht des Bundesrechnungshofs ergibt sich, das ihr für den Betrieb des Turms jährlich zumindest etwa eine halbe Millionen Euro fehlen, wenn nicht deutliche mehr. Eine seriöse Kosten- und Finanzierungsplanung hierzu wurde bis heute nicht vorgelegt.

Die Stiftung wird nicht in der Lage sein, die kirchlichen Kredite von 5 Mio. € zurückzahlen. Die Kirchenleitung der EKD und EKBO hat mit der Befürwortung dieser Kredite an den betrügerischem Verhalten der Stiftung mitgewirkt, da schon zum Zeitpunkt der Bewilligung der Kredite die Problematik erkennbar war.

Die politische und kirchliche Zustimmung zu dem Vorhaben erfolgte ursprünglich unter der Prämisse einer 100% Spendenfinanzierung. Bereits Ende 2004 hätte den Beteiligten allerdings klar sein müssen, das dies eine Illusion ist.  Nach intensiven Beratungen lehnte es der Vorstandssprecher der Commerzbank Klaus Peter Müller gegenüber Wolfgang Huber, Matthias Platzeck und Jörg Schönbohm ab, als Stifterbank zu fungieren, da „die Aussichten auf ein hohes Spendenaufkommen derzeit negativ zu beurteilen sind. Auch die immer noch beachtliche Bereitschaft der deutschen Bevölkerung, Spendenaufrufe zu folgen, zeigt deutlich, dass soziale Projekte und Katastrophen-Hilfe absolute Priorität genießen.“[16] Diese realistische Einschätzung bewahrheite sich in den folgende Jahren, ohne das die Initiatoren daraus die nötigen Konsequenzen zogen.

Beim Einstieg in die öffentliche Förderung im Jahr 2013 sollte diese lediglich eine „Initialzündung für die Spendeneinwerbung“ sein. Abgesehen von den kirchlichen Krediten ist das Vorhaben inzwischen aber quasi 100% staatliche finanziert, denn die eingesetzten Spenden gehen mit steuerlichen Mindereinnahmen einher. Da ein erheblicher Teil der Spenden nicht für das Bauvorhaben, sondern für laufende Kosten und anderweitige Projekte von Stiftung, Nagelkreuzkapelle und Förderverein verwendet werden, bleibt von den privaten Spenden als Entlastung des öffentlichen Hand bei der Finanzierung der Baukosten de facto so gut wie nichts übrig.

Wie kann es nun weitergehen?

  1. Der Vorstand der Stiftung Garnisonkirche und das Kuratorium als ihr Aufsichtsorgan haben die Stiftung in eine wirtschaftliche Sackgasse geführt und sind finanzielle Verbindlichkeiten eingegangen, welche bei dem geringen Stiftungskapital von 635.000 € die Existenz der Stiftung gefährden. Es ist nicht absehbar, wie das strukturelle Defizit der Stiftung behoben werden kann. Wirtschaftlich gesehen ist die Stiftung insolvent. Es wird zu prüfen sein, wie die kirchlichen Stiftungsaufsicht auf den Bericht des Bundesrechnungshofes reagiert. Auch wenn die Stiftung als kirchliche Einrichtung nicht dem Insolvenzrecht unterliegt, muss sie gemäß kirchlichem Stiftungsrecht sparsam und wirtschaftlich nach den Regeln ordentlicher Wirtschaftsführung handeln.
  • Der kürzlich deklarierte, für manchen überraschenden Verzicht auf den Bau des Kirchenschiffs war kein Entgegenkommen der Stiftung, sondern rein finanziell unvermeidbar. Doch dieser Schritt der Selbstbeschränkung ist unzureichend. Der Rechnungshof fordert zu Recht vom Kulturstaatsministerium, dafür zu sorgen, dass zunächst nur die 2017 avisierte Grundvariante des Kirchturms ohne Haube, Glockenspiel und Bauschmuck fertig gestellt wird.[17] Stiftung und Kulturstaatsministerium sind bei ihrem eigenen Wort zu nehmen: Wiederholt haben sie übereinstimmend erklärt, das die Realisierung dieser Zutaten für die Umsetzung der Maßnahme nicht erforderlich sei[18], die Grundvariante ein „abgeschlossenes Projekt“ sei, und den verfolgten Nutzungszwecke erfülle.[19] Mehr noch: die Teilrealisierung stelle „symbolhaft die historischen Verwerfungen“ dar, für die dieser Ort sinnbildlich stehe.[20]

Haube, Glockenspiel und Bauschmuck sind bislang nicht ausfinanziert, weder in der Herstellung noch im Betrieb. Da die Verbindlichkeiten aus dem Betrieb der Grundvariante bei weitem nicht gedeckt sind, müssen ggfl. neue Mittel zunächst für diesen verwendet werden.

Diese Reduzierung der Maßnahme ist aus inhaltlichen Gründen ohnehin geboten. In dem offenen Brief „Keine Kirchturmhaube – Priorität für einen Lernort!“ vom März 2021, unterzeichnet von hundert internationalen Wissenschaftlern, Architekten, Künstlern, Kirchenvertretern, Kulturschaffenden und zivilgesellschaftlich Engagierten wird dies begründe.

  • Stiftung- und Förderverein müssen ihre Finanzen, nicht nur bezüglich des Bauprojekts, sondern auch bzgl der Spendeneinnahmen und ihrer sonstigen Ausgaben vollumfänglich offen legen. Dies ist nicht nur eine Selbstverständlichkeit bei seriös agierenden Vereinen, sondern auch bei Vorhaben, die überwiegend oder ausschließlich von der öffentlichen Hand finanziert werden. Zurecht fordert auch der Rechnungshof dies nachdrücklich ein.

U.a. ist völlig unklar und unbekannt, wieviel Spenden eingeworben wurden und wofür diese verwendet wurde. Während die Spenden für die Bauinvestitionen eingeworben werden, werden diese offenbar zu einem gewichtigen Teil für den institutionellen Betrieb der Stiftung (etwa Personal) verwendet.

Dringend erforderlich ist auch eine Bonitätsprüfung der Stiftung und eine seriöse Berechnung der Kosten und Einnahmen für den Betrieb des Kirchturms.

Der Wiederaufbau des Turms der Garnisonkirche wäre nicht nur ohne das langjährigen Wirken des rechtsradikalen ehemaligen Bundeswehroffiziers Max Klaar nicht zustande gekommen, sondern ebenso nicht ohne den nun offengelegten Fördermittelbetrug. Selten bestand eine solche Kluft zwischen moralischem Anspruch („preußische Tugenden“, „christliche Werte“) und realem Handeln.


[1] Bundesrechnungshof: Abschließende Mitteilung an die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien über die Prüfung der Zuwendungen fü r den Wiederaufbau der Garnisonkirche in Potsdam (Teil 1), Gz.: II 4 – 2020 – 0143 I, Potsdam, den 29. November 2021
[2] Ebenda, S. 17
[3] Ebenda, S. 11
[4] Ebenda, S. 11
[5] Ebenda, S. 11
[6] Ebenda, S. 12
[7] Ebenda, S. 26
[8] Ebenda, S. 30 u.v.a.
[9] Z.B. Bonitätsprüfung Ebenda, S. 17, 19, Variantenuntersuchung Ebenda S. 19 -22 u.v.a.
[10] Ebenda, S. 20
[11] Ebenda, S. 12 u.a.
[12] Ebenda, S. 23, 30, 34
[13] Ebenda, S. 17
[14] Ebenda, S. 32
[15] Ebenda, S. 7
[16] Schreiben vom 7.12.2004, Archiv der Konrad-Adenauer-Stiftung Nachlass Schönbohm, ACDP-01-893-079, Blatt 336
[17] Ebenda, S. 33
[18] Ebenda, S. 14
[19] Ebenda, S. 15
[20] Ebenda, S. 14

Online seit: 4. Februar 2022

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